Artischocke

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.
Geltungsbereich

1.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichenden Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung vorbehaltlos ausführen.

2.
In den Vertragsunterlagen sind alle Vereinbarungen zur Ausführung textlich niedergelegt.

 

II.
Angebot und Abschluss

1.
Eine Bestellung und das Angebot zum Abschluss eines Vertrages können wir innerhalb von vier Tagen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung, durch Zusendung der bestellten Waren oder deren Bereitstellung annehmen.

2.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Bei allen Vorgaben des Kunden über Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind die von uns mitgeteilten bzw. branchenüblichen Toleranzen zu berücksichtigen.

3.
An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- oder sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit unserer textlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

 

III.
Zahlungsbedingungen

1.
Unsere Preise gelten ab Lager, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde. Sie verstehen sich stets als Netto-Preise, zu denen die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzutritt.

2.
Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen textlichen Vereinbarung zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Schecks erfolgen vorbehaltlich des Einganges abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.

3.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger als 14 in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.

4.
Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, soweit die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind.

 

IV.
Liefer- und Leistungszeit

1.
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Der Kunde hat alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

2.
Sollten wir verbindliche Lieferfristen und -termine verstreichen lassen, bleibt der Kunde, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, in jedem Fall verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der Leistung zu setzen und uns zu erklären, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens aber auf 10% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtleistung, der in Folge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder sonst vertragsgemäß genutzt werden kann, begrenzt, wenn ein Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Verletzung des Vertrages beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist.

Bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die verbindliche Lieferfrist – auch innerhalb des Verzuges – um eine angemessene Anlaufzeit.

3.
Für den Fall, dass ein zu vertretender Lieferverzug auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in diesem Fall die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens aber auf 10% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtleistung, der in Folge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder sonst vertragsgemäß genutzt werden kann, begrenzt ist.

4.
Eine weitergehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen.

5. 
Die Ausübung des Rücktrittes bedarf der Textform.

6.
Wir verkaufen grundsätzlich ab Lager, soweit nicht anders vereinbart. Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort. Die Anzeige der Versandbereitschaft steht dem Versand gleich. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges zustehen, bleiben unberührt.

7.
Gegenüber Unternehmern sind wir in zumutbaren Umfang zu Teillieferungen berechtigt.

8.
Unsererseits abholbereit gemeldete Ware muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Tages abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, die Ware nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten sowie Gefahr des Kunden und unter Ausschluss unserer Haftung einzulagern. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches und etwaiger Mehraufwendungen bleibt hiervon unberührt.

 

V.
Gefahrübergang – Versand/Verpackung

1.
Sofern gewünscht, erfolgen Verladung und Versand unversichert auf Gefahr des Kunden. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Kunden.

2.
Bepfandete Schutz- und Transporthilfsmittel werden von uns, sofern von uns zur Lieferung bereitgestellt, zurückgenommen. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Bei Transportschäden hat der Kunde unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen und uns Gelegenheit zur Besichtigung zu geben.

3.
Wird der Versand auf Wunsch oder aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges mit Übergabe der Waren an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers, auf den Kunden über.

4.
Hinsichtlich der Kosten und Mindestbestellmengen für eine Belieferung gelten die Vorgaben unter http://www.niggemann-food-frischemarkt.de/index.php/lieferservice. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird die Verpflichtung zur Bestätigung der Bestellung gemäß § 312 e Abs. 1 BGB ausdrücklich ausgeschlossen.

5.
Die Reklamationsfrist beträgt 24-Stunden nach der Lieferung der Ware. Nicht konservierte Ware (Frischware) ist sofort bei Übernahme zu prüfen.

Reklamationsware wird von uns nur entgegengenommen, wenn folgende Werte eingehalten werden:

Warengruppe Temperatur
Frischgeflügel 0°C bis +4°C
Frischfisch 0°C bis +1°C
Frischfleisch 0°C bis +7°C (Innereien 0°C bis +2°C).
Fleischerzeugnisse 0°C bis +7°C
Fleischzubereitungen 0°C bis 4°C
Obst und Gemüse +1°C bis +7°C bei 85-90% Luftfeuchtigkeit
Molkereiprodukte +7°C
Tiefkühlprodukte -18°C und weniger

Die von der DGHM vorgegebenen Referenzwerte für Produktproben sind verbindlich, ebenso die gesetzlichen Vorgaben, u. a. die VO (EG) 178/2002, VO (EG) 1169/2011, VO (EG) 852/2004, VO (EG) 853/2004, VO (EG) 2073/2005 sowie die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches.

VI.
Änderungen der bestellten Ware

1.
Wir behalten uns bei nicht vorrätigen Waren eine angemessene Anlaufzeit für die Beschaffung/Bestellbarkeit vor.

2.
Wir stellen die Ware nach der Artikelauswahl des Kunden zusammen, soweit die vom Kunden gewünschten Waren im Lieferzeitraum verfügbar sind. Bei loser Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse) werden wir uns bemühen, die vom Kunden gewünschten Mengen zusammenzustellen und Mengenabweichungen möglichst gering zu halten. Lose Waren sind solche Waren, die unverpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und auf Vorgabe der vom Kunden vorgegebenen Menge kundenindividuell abgewogen werden, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 Millimeter bzw. 100 Gramm oder in Euro je 1 Kilogramm bzw. 1 Liter bzw. 1 Kubikmeter oder 1 Kubikmeter – auf die tatsächlich abgewogene Menge bezieht.

3.
Bei nicht kalibrierter Ware (insbesondere aus den Bereichen Obst, Gemüse, Fleisch, Wurst und Käse) werden wir uns bemühen, solche Verpackungen auszusuchen, deren Inhalt der vom Kunden gewünschten Menge weitestmöglich entspricht. Nicht kalibrierte Waren sind solche Waren, die verpackt nach Gewicht/Volumen/Länge oder Fläche beworben/angeboten werden und bei denen jede Packung ein unterschiedliches Nennvolumen aufweist, so dass sich der vom Kunden zu zahlende Endpreis – basierend auf dem angegebenen Grundpreis in Euro je 100 Millimeter bzw. 100 Gramm oder in Euro je 1 Kilogramm bzw. 1 Liter bzw. 1 Kubikmeter oder 1 Kubikmeter – auf die tatsächlich abgewogene Menge bezieht.

4.
Wir behalten es uns vor, die Zusammenstellung und Lieferung von bestimmten Waren auf eine bestimmte Menge zu begrenzen. Der Kunde erhält spätestens bei Hinzufügen einer größeren Menge zum Warenkorb im Online-Shop-Verfahren ein Hinweis auf eine etwaige artikelspezifische Mengenbegrenzung. Nähere Einzelheiten unter:
http://www.frischerkannkeiner.de/kontakt/login.php.

 

VII.
Gewährleistung/Haftung

1.
Wir bestätigen, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung, Deklaration und Warenspezifikation den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

2.
Falls Behörden der Lebensmittelüberwachung oder andere Institutionen, die Kraft gesetzlicher Regelungen hierzu berechtigt sind, aus den von uns gelieferten Waren Proben ziehen, hat der Kunde darauf zu achten, dass der jeweilige Prüfer zu einer jeden Probe eine versiegelte Gegenprobe zurück lässt und eine textliche Bestätigung über die Probeentnahme ausstellt. Der Kunde ist sodann verpflichtet, die Gegenprobe sachgemäß und möglichst lange haltbar zu verwahren und uns eine Kopie oder eine Abschrift des Probeentnahmescheines zu übermitteln. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Beanstandungen jeglicher Art sind textlich in dem von uns bereitgestellten Retourenschein zu rügen. Die Gewährleistung entfällt, sofern die Frist in Ziffer V 5. nicht eingehalten wird.

3.
Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der Ware bzw. zur Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Kunden als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Kunden die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Kunden ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird. Auf unser Verlangen hat der Kunde uns die beanstandete Ware zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

4.
Bei berechtigten Mängelrügen sind wir unter Ausschluss der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung nicht berechtigt sind. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

5.
Wir haften unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 umfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens aber auf 10% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtleistung, der in Folge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder sonst vertragsgemäß genutzt werden kann, begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.

6.
In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teilen derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie.

7.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen; dies gilt auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Verwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere Haftung gemäß Abschnitt IV. Ziffer 2. bis Abschnitt IV. Ziffer 5. dieses Vertrages. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Lieferung der Ware. Damit ist jedoch keine Erweiterung der Gewährleistung über die angegebenen Haltbarkeitsdaten hinaus verbunden.

 

VIII.
Eigentumsvorbehalt

1.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die uns gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum. Im Falle des vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, z. B. Zahlungsverzug, haben wir nach vorheriger Setzung einer angemessenen Frist das Recht, die Vorbehaltsware (soweit tunlich) zurückzunehmen. Nehmen wir die Vorbehaltsware zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Pfänden wir die Vorbehaltsware, ist dieses ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware nach der Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten, ist der Verwertungserlös mit den uns vom Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.

2. 
Der Kunde hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

3.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im Geschäftsverkehr zu veräußern und/oder zu verwenden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Kunden unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Zur Abtretung dieser Forderung ist der Kunde auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzuges im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen so lange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Kunden bestehen.

4.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, tritt hierfür der Kunde ein.

5.
Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, dabei obliegt uns die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten.

 

IX.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche, aus dem Vertrag ergebende Streitigkeiten ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.

2.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen.

 

Stand: 01/2018